LKC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

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Tel.: +49 89 277 82 64 0 | audit@lkc.de

Unsere Leistungen

Abschlusserstellung

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Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss)

Die Bedeutung der externen Abschlussprüfung hat für die Leitungsorgane von Unternehmen, für deren Aufsichtsgremien erheblich zugenommen. LKC stellt sich dieser Herausforderung. LKC bietet umfassende Kenntnisse aus langjähriger Erfahrung als Prüfer kleiner, mittelgroßer und auch großer Gesellschaften. Unser Prüfungsansatz ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich nicht nur auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern alle für den Jahresabschluss relevanten Geschäftsprozesse in die Prüfung einbezieht. Mit unserem Prüfungsansatz und einer ausführlichen Berichterstattung leisten wir einen konstruktiven Beitrag zur qualitativ hochwertigen Unternehmensberichterstattung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Gesetzliche Abschlussprüfungen bieten wir an für:

  • Jahresabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtsformen
  • Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen aller Rechtformen
  • Rechnungslegung HGB, IFRS oder GAAP
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung nach dem HGB gibt es eine Vielzahl von anderweitigen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen (ohne Sonderprüfungen), die durch unsere Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Exemplarisch seien hier genannt:
  • Prüfung kommunaler Gesellschaften und Eigenbetriebe
  • Prüfungen von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen in Anlehnung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Prüfung für das "Duale System Deutschland“ (Grüner Punkt)

Abschlussprüfung kommunaler Gesellschaften

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Abschlussprüfung mittelständischer Unternehmen

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allgemeine Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

Die steuerliche Beratung steht nicht allein, sondern stets im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Beratung unter Beachtung des rechtlichen und persönlichen Umfeldes unserer Mandanten. Im Rahmen der Gestaltungsberatung gilt es, Zukunftsszenarien zu antizipieren und daraus Strategien abzuleiten. Aufgabe der sog. Abwehrberatung ist, durch gründliche Analyse und Recherche Nachteile für den Mandanten aus schon vergangenen Sachverhalten abzuwenden. LKC versteht sich als aufmerksamer und vorausschauender Wegbegleiter für die Mandanten.

betriebswirtschaftliche Beratung

Der Vorteil einer ergänzenden betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Hand: Mit Rücksicht auf sämtliche steuerliche und rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen kann an einem langfristigen und dauerhaften Erfolgsmodell gearbeitet werden. Als Ihr Steuerberater haben wir Kenntnisse von allen nötigen Zusammenhängen und können Sie beinahe umfassend beraten. Die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten gehört zu unserem täglichen und selbstverständlichen Beratungsfeld. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserem Know-how. Daraus ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Finanzplanungen für vermögende Privatpersonen Überprüfung von Business-Planungen Überprüfung der Kredittilgungsfähigkeit Steuerplanungsrechnungen Unternehmensverkauf Verifizierung der Einhaltung von Compliance Systemen Prozessprüfungen Begleitung von Unternehmenserwerben Überprüfung der Einhaltung von Unternehmensverträgen Einrichtung von Monitoring Instrumenten

Existenzgründungsberatung

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Gemeinnütigkeitsrecht

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Jahresabschluss

Ein professionell erstellter Jahresabschluss stellt nicht nur die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens dar und liefert die Daten für die Steuererklärung, sondern bietet auch wichtige Informationen für die weiteren Planungen und Investitionen. Zudem ist ein professionell erstellter Jahresabschluss die beste Visitenkarte einer Firma bei Banken, Gesellschaftern, möglichen Erwerbern und dem Finanzamt.

nationaler und internationaler Konzerne

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steuerliche Beratung und Gestaltung

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Steuerliche Gestaltungsberatung

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Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist eines der zentralen Themen eines jeden Unternehmers. Die Übertragung und erfolgreiche Überleitung des Unternehmens auf den gewünschten Nachfolger, ist für jeden Unternehmer zur erfolgreichen Fortführung seines Unternehmens und nicht zuletzt auch aus Gründen der Altersvorsorge essentiell und eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Sowohl die Planung als auch die Durchführung und Nachschau einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation, aber auch an externe Dritte oder im Rahmen von Stiftungslösungen zählen zu den Spezialgebieten von LKC. Wir begleiten Sie dabei rechtlich, steuerlich aber auch moderierend bei der Umsetzung möglicherweise schwieriger Entscheidungen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens aber auch ihre persönliche Situation und die Ihrer Familie langfristig zu sichern

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Bilanzerstellung

Der Jahresabschluss bildet das betriebswirtschaftliche Handeln eines Unternehmens über einen Zeitraum von 12 Monaten zu einem bestimmten Stichtag ab. Er setzt sich in Abhängigkeit der Unternehmensform aus mehreren Teilbereichen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) zusammen und stellt die wichtigsten Unternehmenszahlen wie Vermögenswerte, Eigen- und Fremdkapital, Verbindlichkeiten und Gewinn oder Verlust dar. Der Jahresabschluss ist die grundlegende Informationsquelle für Banken, Investoren, Teilhaber etc. und dient dem Fiskus als Grundlage der Besteuerung. Absolute Sorgfalt gepaart mit hochqualifizierten Mitarbeitern sind Garant der LKC Gruppe, die Erstellung des Jahresabschlusses auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es uns ein großes Anliegen, die Bilanz mit sämtlichen Nebenrechnungen unseren Mandanten verständlich und umfassend zu erläutern und Ihnen somit die für den Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlichen Informationen zukommen zu lassen.

Due Diligence

Due Diligence Prüfungen erfolgen vor allem im Rahmen der Veräußerung von Unternehmen, in der Regel durch den Käufer eines Unternehmens. Hier werden zahlreiche Prüfungsbereiche unterschieden, die im Überblick wie folgt beschrieben werden können: Rechtliche Due Diligence, Finanzielle Due Diligence, Steuerrechtliche Due Diligence und Wirtschaftliche Due Diligence. Sinn und Zweck einer jeden Due Diligence ist es, die Risiken und auch die Chancen des zu prüfenden Unternehmens zu identifizieren, damit der Käufer insoweit eine Kaufentscheidung treffen kann. Dies erklärt auch den Begriff „Due Diligence Prüfung“, der bedeutet: „Prüfung mit verkehrsüblicher Sorgfalt“. LKC kann auf ein breites Spektrum von Due Diligence Prüfungen in allen Bereichen zurückblicken. Viele Transaktionen für Unternehmenskäufe wurden von LKC durch Due Diligence Prüfungen begleitet.

Finanzierungsberatung

LKC begleitet und berät Privatpersonen und Unternehmen bei Finanzierungen durch Kreditinstitute bzw. bei dem Abschluss von Leasingverträgen. Ziel ist, die Finanzierung, für das im Mittelpunkt stehende Vorhaben (z.B. Investitionen oder Verstärkung der Betriebsmittel) betriebswirtschaftlich und auch steuerrechtlich optimal zu gestalten. LKC unterstützt den Mandanten bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und steht bei Verhandlungen bis zum endgültigen Abschluss zur Seite.  

gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Gemeinnützige Kapitalgesellschaften sind interessant für den Personenkreis, der eine Art „Eigentümerstellung“ an der gemeinnützigen Einrichtung haben möchte. Dadurch kann von Seiten der Gesellschafter im Rahmen der Steuergesetze erheblich Einfluss auf die Geschäftspolitik der gemeinnützigen Kapitalgesellschaften genommen werden. Allerdings kann durch entsprechende Gestaltung der Satzung ein ausgeprägtes Einflussnahmerecht der Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls für weitere von ihnen benannte Personen manifestiert werden.

Handelsrecht

Das Handelsrecht beinhaltet das Recht für die Kaufleute. Hierzu gehört nicht nur die Firma oder der Sitz des Kaufmanns, sondern auch die korrekte Veröffentlichung der Unternehmensdaten, die Bestellung eines Prokuristen und die ordnungsgemäße Führung der Handelsbücher, sowohl im Zuge eines Einzelabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) als auch auf Konzernebene. Die Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater von LKC sind mit den Feinheiten im Bereich des Handelsrechts bestens vertraut und können Kaufleute diesbezüglich unmittelbar unterstützen.

Immobiliensteuerrecht und -transaktionen

Immobilien stellen oftmals große Vermögenswerte dar, für die eine Vielzahl von steuerlichen Sonderregelungen gelten. Neben dem Ertragssteuerrecht spielen dabei auch das Bewertungsrecht und das Erbschaftsteuerrecht eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen ist auch die Vermeidung bzw. Reduzierung der Grunderwerbsteuer ein wichtiges Ziel. LKC verfügt über Spezialisten mit hervorragenden Kenntnissen und langjähriger Erfahrung in diesem anspruchsvollen Steuerrechtsgebiet. Weiterhin berät LKC geschlossene Immobilienfonds in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.

Internationales Steuerrecht

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung nehmen grenzüberschreitende Steuersachverhalte und damit die Beratung im Internationalen Steuerrecht einen immer größeren Raum ein. Neben hervorragenden Kenntnissen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen ist dabei in zunehmendem Maße auch die Beherrschung der europarechtlichen Rechtsquellen, insbesondere EuGH-Entscheidungen, erforderlich. LKC berät seit langem in der gesamten Bandbreite von grenzüberschreitenden Umwandlungen, der Begründung bzw. Vermeidung von Betriebsstätten und der Verrechnungspreise bis hin zum Wegzug natürlicher Personen ins Ausland.

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Sonderprüfungen

Zu den Kernkompetenzen von LKC zählen auch Sonderprüfungen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Sie umfassen u.a. die Prüfung in betriebswirtschaftlicher, handels- oder steuerrechtlicher Hinsicht. Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Auch in diesem Zusammenhang ist LKC für börsennotierte Aktiengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen regelmäßig tätig. Bei der Durchführung derartiger Sonderprüfungen fühlt sich LKC in besonderem Maße den Werten Integrität, Vertrauen und Unabhängigkeit verpflichtet. LKC ist in der Lage in kürzester Zeit hochkarätig besetzte Prüfer-Teams zusammenzustellen; diese Teams werden durch renommierte Branchen-Spezialisten verstärkt. Auf Wunsch können Referenzen zur Verfügung gestellt werden.

  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen
  • Due Diligence (rechtliche, finanzielle und bilanzielle Prüfung)
  • Gründungs-/Umwandlungsprüfungen
  • Sonderbilanzen in Umwandlungsfällen
  • Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung
  • Prospektprüfungen
  • Sanierungskonzepte
  • Unternehmensbewertung
  • Interne Revision
  • Verrechnungspreise im Konzern
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Sonderprüfungen einzelner Bereiche (Kontrollsysteme, Außenstände, Vorräte)
  • Durchführung von „Peer-Reviews” gemäß § 57a Abs. 3 WPO
  • Controlling
  • Prüfung der Zahlungsunfähigkeit / der Überschuldung
  • Risikomanagement
  • Legal Opinion, insbesondere Solvency Opinion

Steuererklärung

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sind unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Doch auch ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung – beispielsweise wenn lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen – kann es ratsam sein, eine Steuererklärung abzugeben, um eine Steuererstattung zu erlangen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen verstehen wir unsere Aufgabe nicht lediglich in der bloßen Abarbeitung der uns von unseren Mandanten übergebenen Belege, sondern wir versuchen auch hier bei der Bearbeitung Steueroptimierungspotential aufzudecken und durch Hinweise für die Zukunft die Steuerlast zu senken. So erstellen wir beispielsweise: Einkommensteuererklärungen Umsatzsteuererklärungen Gewerbesteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen … und natürlich auch alles was es sonst noch an Steuererklärungen gibt.

steuerliche und betriebswirtschafliche Beratung von Immobilienunternehmen aller Art

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Steuerrecht

Die Komplexität des Steuerrechts hat in den letzten Jahren nie ab-, sondern stets zugenommen. Dies stellt den steuerlichen Berater vor immer größer werdende Herausforderungen. Ein Berater allein wird heutzutage nie allen Ansprüchen in allen steuerlichen Rechtsgebieten gerecht werden können. Daher bietet LKC für alle steuerlichen Bereiche den richtigen Ansprechpartner. Ob es sich um Fragen zu Kindern im Steuerrecht, der betrieblichen PKW-Nutzung oder um Fälle des internationalen Steuerrechts handelt: LKC ist stets der richtige Ansprechpartner. Dabei nimmt der für einen Mandanten zuständige Partner diesen an die Hand und setzt gezielt speziell ausgebildete Mitarbeiter ein. So können wir unseren Mandanten auch die bestmögliche Versorgung zu fairen Preisen bieten, denn: ein in seinem Gebiet erfahrener Steuerberater bietet auch eine größere Effizienz. Neben alltäglichen und weniger alltäglichen Fragestellungen zu

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
helfen wir auch im Bereich
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht
  • Außensteuerrecht
und allem anderen, wozu der Gesetzgeber bereits Steuergesetze erlassen hat.